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Urteil: bei automatischer Vertragsverlängerung gibt’s kein neues Smartphone

Jeder Provider lockt bei neuen Verträgen mit extrem günstigen Smartphones. Oftmals gibt es sogar Geräte, welche in Verbindung mit einem neuen Tarif überhaupt nichts kosten. Allerdings zeigen sich die Anbieter nur bei neuen Anschlüssen spendabel. Wenn sich der Vertrag automatisch verlängert, sieht der Kunde kein neues Handy. Dagegen hat ein Kunde im vergangenen Jahr geklagt, nun bekommt dieser vom Gericht eine Abfuhr.

Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich keineswegs um ein neues Prozedere. Im Jahr 2004 hat ein Kunde einen neuen Handyvertrag abgeschlossen und ein Handy dazu bekommen. Im Jahr 2009 hat sich der Kunde letztlich für eine Vertragsverlängerung mit neuem Smartphone entschieden, anschließend wurden keine weiteren Verlängerungen vorgenommen. Erst 2013 forderte der Kunde ohne eine weitere Verlängerung ein neues Gerät, da sich der Tarif schließlich mittlerweile mehrmals verlängert habe. Der Provider hat sich geweigert und wollte kein neues Smartphone ausliefern.

 

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Daraufhin verklagte der Kunde den Provider im vergangenen Jahr. Vor dem Amtsgericht München wollte der Kläger ein neues Smartphone erstreiten. Außerdem sollte der Anbieter sämtliche Vertragskosten seit Anfang 2013 rückerstatten, da seit diesem Zeitpunkt sein Smartphone kaputt gewesen sei. Eine Nutzung von dem Tarif sei deshalb unmöglich gewesen. Nun wies das Amtsgericht die Klage ab und gab dem Provider recht. Um ein neues Smartphone zu erhalten, müsse ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Alternativ müsse eine aktive Vertragsverlängerung mit neuen Konditionen vorgenommen werden.

Dazu muss sich der Tarif zwar nicht ändern, allerdings kann der Kunde dann ein neues Smartphone bekommen. Wird der Vertrag nicht aktiv vom Kunden verlängert, handelt es sich um eine automatische, stillschweigende Verlängerung. Oftmals verlängert sich bei der automatischen Verlängerung der Tarif nur noch um zwölf, anstatt 24 Monate. Auch wenn dieses Detail keine Auswirkung auf das Urteil hatte: die stille Verlängerung entspreche dem Weiterlaufen des Tarifs, weshalb kein Anspruch auf ein neues Smartphone besteht.

 

Das Urteil stimmt damit einem Verfahren zu, welches so gut wie alle Provider schon jahrelang nutzen. Wer also ein neues Smartphone möchte, sollte seinen Vertrag rechtzeitig verlängern. Es lohnt sich außerdem, den Tarif rechtzeitig zu kündigen. Der Kunde ist dann flexibel und kann bei besseren Preisen zu einem anderen Anbieter wechseln. Außerdem bekommen Kunden, welche einen ursprünglich gekündigten Vertrag doch wieder verlängern, oftmals Konditionen, wie sie sonst nur Neukunden bekommen – teils sogar besser.

Quelle Bild: dolgachov / Bigstockphoto

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Moritz Krauß

Moritz Krauß

Founder & Editor in Chief


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