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Neue Onlineshopping-Gesetze ab Juni – das Ende der Massenbestellära?

Quelle Beitragsbild: wikimedia

Ab dem 13. Juni gelten neue Gesetzte für das Onlineshopping. Neue, einheitliche EU-Gesetze werden geltend gemacht, weshalb sich auch Deutschland anpassen muss. Doch was bedeutet dies für dich als Kunden? Alle wichtigsten Änderungen des Versandhandels 2014 findest du hier im Überblick:

 

Retouren müssen begründet werden und kosten

Seither waren Retouren so geregelt, dass online bestellte Waren innerhalb von 14 Tagen ohne eine Begründung als Widerruf zurückgeben werden konnten. Aber auch hierbei gab es Ausnahmen zum Beispiel bei Lebensmitteln oder individuell angefertigten Produkten. Ab einem Warenwert von 40 Euro musste der Händler die Versandkosten der Retouren übernehmen. Ab Juni ist alles anders und die Kunden verlieren viele Privilegien bei den Versandhäusern. Für jede Retoure müssen Formulare ausgefüllt werden, in welchen dann der Widerruf begründet werden muss. Die Formulare müssen der Sendung für den Händler beigelegt werden. Diese Formulare sind bereits bekannt, da es diese seither auch schon gab, allerdings warst du nicht in der Pflicht, diese auszufüllen, was sich nun ändert. Sogar die 40 Euro-Grenze entfällt, weshalb der Kunde den Versand bezahlen muss, selbst wenn der Warenwert in einem höheren Bereich liegt. Das Gesetz ist so verabschiedet worden, dass jeder Versandhandel selbst entscheiden kann, wie er es mit den Retourenkosten regelt. Experten gehen davon aus, dass große Onlineshops aus Kulanz weiterhin keine Retourenkosten verlangen werden, denn gerade der kostenlose Widerruf von Onlineartikeln macht das Onlineshopping sicher und vor allem interessant für Kunden jeden Alters. Fällt der kostenlose Widerruf weg, ist dies ein großer Grund, doch wieder in dem Laden um die Ecke einzukaufen.

Doch die aktuellen Umfragen sehen nicht rosig aus, denn Dreiviertel aller Onlineshops wollen von dem neuen Gesetz gebrauch machen. Der zweitgrößte Onlinehandel der Welt Otto versichert, dass der Widerruf kostenlos bleiben wird, da dies zu deren Service gehört. Während viele Experten davon ausgegangen sind, dass auch Amazon nichts ändern wird, teilt Amazon auf Nachfrage von Focus mit,

„man prüfe zurzeit noch, welchen Weg das Unternehmen gehen werde.“ – Focus Online

Davon sind höchstwahrscheinlich nur die wenigsten ausgegangen. Es bleibt spannend, welchen Weg Amazon einschlagen wird. Das neue Gesetz gäbe auf der anderen Seite Amazon eine Gelegenheit, das Prime-Programm weiter auszubauen. Doch nicht nur bei Versandhäusern gelten die neuen Rechte, sondern zusätzlich auf Teleshopping-Kanälen und Katalogversandhäusern.

 

Weitere Neuerungen

Ab Juni ist es den Händlern erlaubt, den Betrag der Waren erst zu erstatten, sobald die Retouren eingegangen sind. Dies war meist bisher ebenfalls der Fall, was rein rechtlich jedoch noch nicht gestattet war. Zudem müssen Versandhäuser nun einen verbindlichen spätesten Liefertermin angeben, wobei dies natürlich nichts garantiert, da die Händler den Termin einfach weit in die Zukunft legen können. Allerdings muss an diesem Termin allerspätestens die Ware bei der angegebenen Adresse ankommen. Ganz neu ist der Widerruf bei Downloads. Bisher konnten Downloads nicht widerrufen werden, auch das gehört ab Juni der Geschichte an. Downloads können zwischen dem Zeitraum des Kaufes und des Starts des Downloads widerrufen werden. Wurde der Download gestartet, so erlischt das Widerrufsrecht.

 

Und nun? Ist das das Ende der Massenbestellära? Diese Frage kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden, da viele Onlineshops nicht bekannt gegeben haben, wie die neue Regelungen bei ihnen selbst aussehen werden. Aber spätestens am 13. Juni kann die Frage beantwortet werden. Verlangt ein Händler Kosten für einen Widerruf werden sicherlich viele Kunden abspringen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass der kostenlose Rückversand ein Bestandteil von Amazon Prime werden wird. Was meinst du? Ich freue mich auf deine Kommentare!

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Moritz Krauß

Moritz Krauß

Founder & Editor in Chief


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