Bundesnetzagentur: StreamOn der Telekom ist ziemlich zulässig, Verbesserung für Kunden in Aussicht

StreamOn der Telekom ist weitestgehend gesetzeskonform. In einigen wenigen Punkten muss die Telekom nachbessern, die darin eingeschlossenen Änderungswünsche fallen aber im wesentlichen zugunsten der Kunden aus. Das hat die Bundesnetzagentur Anfang dieser Woche mitgeteilt.

Die Telekom hatte StreamOn gerade erst gelauncht, da hatten Verbraucherschützer und Internetaktivisten auch schon die Wettbewerbsaufsicht angerufen, um die Zulässigkeit des neuen ZeroRating-Angebots durch die Bundesnetzagentur prüfen zu lassen. Die Behörde sollte feststellen, ob StreamOn gegen das Prinzip der Netzneutralität verstößt, eine Thematik, mit der sich auch die Politik befassen muss, wie in unseren Netzfragen zu sehen ist. Während die Behörde noch prüfte, hat Vodafone bereits nachgelegt und seinen Vodafone Pass gestartet, der nun ebenfalls überprüft wird. Bei der Telekom sind die Wettbewerbsschützer inzwischen zu einem Ergebnis gelangt.

StreamOn ist weitestgehend zulässig

Die Telekom hat mit StreamOn keinen unzulässigen Service eingeführt, so die Bundesnetzagentur nach Abschluss ihrer Prüfung. Kunden, die sich bereits an die ZeroRating-Option gewöhnt haben, dürften aufatmen und im Weiteren sogar leicht lächeln, denn die einzigen Punkte, die die Behörde moniert hat, kommen Verbrauchern zugute.

So hatte die Telekom Videostreams auf DVD-Qualität herunterskaliert, um ihr Netz zu entlasten. Dies galt allerdings sowohl für StreamOn-Partner als auch für alle anderen Videodienste, sobald die Option gebucht war. Damit habe die Telekom gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Datenübertragungen verstoßen, wie ihn das Prinzip der Netzneutralität vorschreibt. Insbesondere innovative Dienste von Startups könnten dadurch im Wettbewerb benachteiligt werden. Außerdem ist es unzulässig, dass StreamOn-Nutzer nur im Inland vom ZeroRating profitieren, da mittlerweile innerhalb der EU „Roam-like-at-home“ gilt.

Die Telekom hat nun zwei Wochen Zeit die bemängelten Umstände abzustellen oder anderweitig Stellung zu nehmen. Wir sind gespannt, ob sich StreamOn demnach bereits innerhalb der nächsten Tage auf Reisen innerhalb der Europäischen Union nutzen lässt.

Roman van Genabith: Editor [Markets, Mobile, Media]
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