Verbraucherzentrale Bundesverband zieht O2 mit EU Roaming vor Gericht

Seit dem 15. Juni kann innerhalb der Europäischen Union kostenlos gesurft und telefoniert werden – eigentlich. Denn Kunden bei O2 müssen das kostenfreie EU-Roaming manuell aktivieren, was laut Verbraucherschützern gegen gesetzliche Grundlagen verstößt. Nachdem eine Abmahnung nicht geholfen hat, zieht die Verbraucherzentrale Bundesverband nun vor Gericht.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Praxis von dem EU-Roaming bei O2 für gesetzwidrig. Seit Mitte Juni sollen Kunden eigentlich von dem neuen kostenfreien EU-Romaing profitieren, was laut vzbv automatisch aktiviert werden soll. Allerdings müssen Kunden von O2 manuell in das kostenfreie Roaming wechseln, anstatt automatisch davon zu profitieren. Wer seit dem 15. Juni kostenfrei surfen und telefonieren möchte, muss dies per SMS dem Telekom-Anbieter mitteilen.

 

 

Nachdem die Verbraucherschützer den Provider bereits erfolglos abgemahnt haben, ziehen diese nun vor Gericht. Immerhin sieht der vzbv in der Umsetzung von O2 eine Verletzung von Europarecht.

„EU-Roaming gilt aus Sicht des vzbv automatisch und nicht erst, wenn Verbraucher ihren Telefonanbieter darum bitten. Wir sehen uns darin durch öffentliche Erklärungen der Europäischen Kommission bestätigt“, sagt Heiko Dünkel,  Rechtsreferent beim vzbv. „Nach einer erfolglosen Abmahnung wird der vzbv deshalb nun gerichtliche Schritte gegen O2 einleiten.“ (Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband)

 

Auch nachdem die Kunden per SMS das kostenfreie Roaming aktivieren, ist dieses bei Telefónica nicht völlig umsonst. Im Gegensatz zu anderen Providern fallen bei O2 nämlich weiterhin SMS Gebühren an, was bei anderen Anbietern nicht der Fall ist wie unser Roam like at Home – Ratgeber zeigt. Zudem bekommen Nutzer von O2 nicht das komplette Heimat-Datenvolumen bereitgestellt, sondern lediglich einen gesonderten „Auslands-Gigabyte“.

Moritz Krauß: Founder & Editor in Chief
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