Wegen googeln: Google muss sein Markenzeichen möglicherweise vor Surpreme Court rechtfertigen

Google muss sich bereits seit 2012 mit einer recht skurrilen Klage auseinandersetzen, die jetzt möglicherweise vor dem Supreme Court der USA landet. Weil der Begriff googeln weltweit für das Suchen im Web steht, sollen dem Konzern die Markenrechte an „Google“ entzogen werden. So sehen es zumindest zwei Kläger, die hunderte Domains mit Google-Bestandteilen registriert haben und anschließend von der Suchmaschine verklagt wurden.

Jeder kennt den Begriff googeln: Schnell im Internet nach Informationen suchen. Genau das dürfte dem Tochterkonzern von Alphabet möglicherweise zum Verhängnis werden. Denn zwei Amerikaner, David Elliott und Chris Gillespie, haben beim Supreme Court einen Antrag gestellt, Google das Markenzeichen zu entziehen. Grund: Das Wort googeln sei allgemein dafür bekannt, im Internet Suchmaschinen zu verwenden.

„Es gibt kein einziges anderes Wort außer googeln, das die Tätigkeit der Suche im Internet mit einer beliebigen Suchmaschine beschreibt“ (Quelle: Heise),

heißt es in der Klageschrift.

 

 

Das Verfahren geht auf einen Fall von 2012 zurück. Die beiden Kläger hatten 763 Domains registriert, die den Begriff „Google“ beinhalteten. Daraufhin hat die Suchmaschine Klage eingereicht und – natürlich – aufgrund einer Markenrechtsverletzung von Elliot und Gillespie recht bekommen. Die beiden ließen das nicht auf sich sitzen und zogen durch sämtliche Instanzen. Nun sind sie beim Supreme Court angelangt. Ob sich das Gericht dem Fall annimmt, wird die kommenden Monate entschieden.

Obwohl das Berufungsgericht für Google gestimmt hat, gibt es Fälle, in denen Unternehmen die Markenrechte genommen wurden. Aspirin und Teleprompter wurden beispielsweise zu allgemein und daraufhin in den USA als Markenzeichen gelöscht. Googeln wirke sich, so das Berufungsgericht, jedoch nicht auf die Wahrnehmung von Google direkt aus. Damit ein Markenzeichen gelöscht werde, müsse es eine Sache exklusiv beschreiben und den Wettbewerbern die Nutzung verhindern. Und das ist bei einer Suchmaschine vermutlich nicht gegeben.

Quelle Bild: bennymarty / Bigstockphoto

Moritz Krauß: Founder & Editor in Chief
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