Bundesnetzagentur stoppt Vorratsdatenspeicherung vorerst [UPDATE]

Nachdem die stark umstrittene Vorratsdatenspeicherung in der vergangenen Woche als europarechtswidrig eingestuft wurde, setzt die Bundesnetzagentur das Gesetz vorerst aus. Ursprünglich hätten Provider ab dem 01. Juli Verkehrsdaten aufzeichnen sollen, was nun aber nicht mehr verpflichtend ist. Die Bundesnetzagentur möchte die Aufzeichnung so lange aussetzen, bis es ein Urteil im Hauptverfahren gibt. Update am Artikelende.

Vergangene Woche hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Vorratsdatenspeicherung für europarechtswidrig erklärt. Grundlage für das Urteil war eine Klage des Providers SpaceNet, welche daraufhin von der Aufzeichnungspflicht ausgenommen wurde. Ab dem 01. Juli müssen Telekommunikationsanbieter sämtliche anfallende Internet-Verkehrsdaten speichern. Darunter unter anderem zehn Wochen lang die IP Adressen, Telefonverbindungen und das Surfverhalten. Jedoch wurde lediglich SpaceNet von der Vorratsdatenspeicherung freigesprochen, weitere Provider hätten in einem (Eil)-Verfahren erneut klagen müssen.

 

 

Nach dem Urteil reagiert die Bundesnetzagentur heute mit der Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung. Anbieter werden ab Sonntag also nicht verpflichtet, die ohnehin teuren Regelungen umzusetzen. Wenn die Regelungen nicht umgesetzt werden, drohen den Unternehmen aufgrund der Aussetzung keine Strafen – allerdings steht es den Providern auch frei, ab Sonntag anfallende Verkehrsdaten wie ursprünglich geplant zu speichern. Wie die Bundesnetzagentur betont, soll die Vorratsdatenspeicherung bis zu einem Urteil im Hauptverfahren nicht verpflichtend sein.

Gegenüber Heise Online haben sich bereits erste Provider positiv gegenüber der Entscheidung geäußert. Nicht nur 1&1, sondern auch die Telekom folgen der Entscheidung der Agentur und werden ab Sonntag keine Daten sichern. Auch die Marken von Telefónica begrüßen, dass die Vorratsdatenspeicherung vorerst doch nicht in Kraft tritt und verzichten ebenfalls auf die Aufnahme der Speicheraktivität. Jetzt liegt es an dem Hauptverfahren, ob die Vorratsdatenspeicherung ein zweites Mal gekippt oder wieder in Kraft gesetzt wird. Update: Kurz nach der Veröffentlichung hat Vodafone in einer Pressemitteilung mitgeteilt, bis zu einem Hauptverfahren ebenfalls keine Vorratsdatenspeicherung vornehmen zu wollen.

Moritz Krauß: Founder & Editor in Chief
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