YouTube Sperrtafeln sind nicht zulässig

Wer kennt sie nicht: die YouTube Sperrtafeln bei vielen Musikvideos. In zweiter Instanz wurde in München entschieden, dass der Text der Sperrtafeln des Konzerns rechtswidrig seien.

Bereits im Februar 2014 hat das Landesgericht in München in erster Instanz entschieden, dass der Text der YouTube Sperrtafeln unzulässig sei. Damals lautete der Text

„Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der Gema bisher nicht einigen konnten.“

Zwar änderte der Mutterkonzern Google nach der Entscheidung im vergangenen Jahr den Text. Dennoch war der GEMA dieser noch immer nicht gut genug, weshalb der Streit weitergeht. Vergangenen Donnerstag hat nun das Oberlandesgericht München in zweiter Instanz der GEMA erneut recht gegeben. Auch der aktuelle Text sei unzulässig und eine rechtswidrige Anschwärzung und Herabwürdigung der GEMA. Dies wurde heute bekannt gegeben. In dem aktuellen Text der YouTube Sperrtafel heißt es

„Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.“

 

GEMA-Vorsitzender Dr. Harald Henker freut sich über die neue Entscheidung.

„Die Sperrtafeln sind angesichts dieser Haltung ein Widerspruch. […] YouTube behauptet einerseits der Erwerb von Rechten sei nicht erforderlich, andererseits sei die unterbliebene Rechteeinräumung seitens der GEMA Grund der Videosperren. Die von YouTube verwendeten Sperrtafeln beeinflussen die öffentliche Meinungsbildung einseitig zu Lasten der GEMA. Dass dies rechtswidrig ist hat das OLG München erneut bestätigt. Das ist ein wichtiges Signal für unsere Mitglieder.“ (Quelle: Pressemitteilung GEMA)

Dr. Henker meint außerdem, der Text sei irreführend. Aus der YouTube Sperrtafel gehe hervor, die Videos würden durch die GEMA gesperrt. Dies sei aber nicht der Fall, da die Videos von YouTube selbst gesperrt werden. Seit 2009 verhandelt die GEMA mit Google über mögliche Lizenzverträge, welche allerdings bislang scheiterten. Das Unternehmen fordert von dem Suchmaschinengigant Google 0,375 Euro pro Videoaufruf. Dieser Forderung möchte Google jedoch nicht nachkommen. Die Pressesprecherin von YouTube sagte unseren Kollegen Golem gegenüber

Wir wollen der Gema einen Umsatzanteil zahlen. Was wir aber nicht machen können, ist pro View eines Videos zahlen, weil das nicht unserem Geschäftsmodell entspricht und wir nicht pro View eines Videos Geld verdienen.“ (Quelle: Golem)

Quelle Titelbild: Best Choice / Shutterstock.com

Moritz Krauß: Founder & Editor in Chief
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