Planet of Tech

Telekom und die Spotify-Drossel – werden Kunden „für dumm verkauft“?

Ende April schlägt die Netzneutralität zu. Ab dem 30. April gilt das neue Gesetz, weshalb alle Daten im Internet gleich behandelt werden müssen. Für viele Telekom Kunden wird das ein Verhängnis – zumindest wenn es nach dem Anbieter geht. Denn der Provider hat angekündigt, ab dem Stichtag auch Spotify in der Option Music Streaming drosseln zu müssen. Die Verbraucherzentrale Sachsen kann diesen Schritt alles andere als nachvollziehen – weil die Daten nicht immer gleich behandelt werden.

Ab dem 28. April möchte die Telekom Spotify auch in der Music Streaming Option drosseln. Allerdings greift diese Bremse erst dann, wenn das monatliche Inklusivvolumen aufgebraucht wurde. Solange aber noch genug Volumen übrig ist, zählen Daten von Spotify nicht in die Berechnung hinein. Wir haben berichtet. Diesen Schritt versucht der Provider mit der anstehenden Netzneutralität zu begründen. Ab dem 30. April müssen nämlich alle Daten gleich behandelt werden – eigentlich. Doch bei der Telekom ist es auch nach der angekündigten Umsetzung nicht der Fall. Das bemängelt jetzt die Verbraucherzentrale Sachsen:

„<<Die Telekom hat dafür auch gleich eine wohlklingende Begründung: Die EU-Verordnung zur Netzneutralität, die am 30.04.2016 in Kraft tritt>>, informiert Dr. Katja Henschler.“ (Quelle: Verbraucherzentrale Sachen)

 

Telekom und die Drosselung telekom Telekom und die Spotify-Drossel &#8211; werden Kunden &#8222;für dumm verkauft&#8220;? Telekom und die Drosselung 630x418

 

Zwar werden die Daten bei eingesetzter Drosselung alle gleich behandelt, zuvor ist das nicht der Fall. Bevor die Drosselung einsetzt, soll der Stream von Spotify nicht in das Inklusivvolumen zählen. Auch in gebuchten SpeedOn Pässen, welche das Volumen kurzzeitig erhöhen, werden Spotify Übertragungen nicht berücksichtigt. Doch wo ist hier die Netzneutralität? Die gibt es hier jedenfalls nicht.

„<<Wenn nun die Telekom behauptet, dass sie mit der Änderung ihres Spotify-Modells dem neuen Netzneutralitätsgebot gerecht werden würde, wird wohl eher der Nutzer für dumm verkauft>>“, so Henschler. Denn die Behauptung könnte nur richtig sein, wenn sich das Streamen von Spotify auch bereits auf das Inklusivvolumens auswirkt. „<<Da das Inklusivvolumen aber nach wie vor von der Spotify-Nutzung ungeschmälert bleibt und erst dessen ohnehin erfolgende Drosselung auch Spotify verhindert, hat das mit Netzneutralität sehr wenig zu tun>>.“ (Quelle: Verbraucherzentrale Sachen)

 

Jetzt gibt es laut der Verbraucherzentrale nur zwei Auswege. Entweder, die Telekom geht so vor wie bislang und bevorzugt die Spotify-Daten vor und nach der Drosselung. Eine Alternative sei, dass Spotify nach Verbrauch des Volumens gedrosselt wird. Dann wäre der Provider aber dazu aufgerufen, die gedrosselte Datengeschwindigkeit zu erhöhen. Denn mit 64 kbit/s ist Musikhören komplett ausgeschlossen – und das dürfe nicht der Fall sein.

Quelle Bild: dennizn / Shutterstock.com

Schön, dass du da bist. Wir würden uns sehr freuen, wenn du uns als TechnikSurfer Leser deinen Freunden weiterempfehlen und uns auf den sozialen Netzwerken folgen würdest, damit du nichts mehr verpasst. Es lohnt sich - garantiert!

Moritz Krauß

Moritz Krauß

Founder & Editor in Chief


Ähnliche Artikel

Huawei Mate 9 Erfahrungsbericht: der kleine Galaxy Note 7 Ersatz

Mit dem Huawei Mate 9 hat der chinesische Hersteller ein Smartphone veröffentlicht, welches durch schnelle Technik und einen großen Bildschirm auffallen

Verschlüsselung von WhatsApp war noch nie sicher [UPDATE]

Seit etwa einem Jahr werden sämtliche Chats bei WhatsApp verschlüsselt übertragen. Damit soll verhindert werden, dass Dritte mitlesen können. Doch

TechnikSurfer wünscht einen guten Rutsch und ein technikvolles Jahr 2017

Die letzten Stunden von diesem Jahr sind angebrochen – während wir noch ein paar Stunden 2016 hinter unserer Serverzeit stehen haben,

Noch keine Kommentare vorhanden Sei der Erste und hinterlasse einen Kommentar!

Hinterlasse einen Kommentar

Your e-mail address will not be published.
Required fields are marked*


Kommentare erscheinen erst nach der Freischaltung.