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Erneut Untersuchung gegen Apple Music

Seit dem 30. Juni ist der neue Streamingdienst Apple Music auf dem Markt. Bereits vor der Veröffentlichung stand die Streaming-Plattform des kalifornischen Unternehmens mehrmals in Kritik und musste einige Untersuchungen über sich ergehen lassen. Doch auch nach dem Start des Musikservices gehen die Untersuchungen weiter. Erneut geht es um die Benachteiligung von Konkurrenzanbietern.

Apple Music ist erst einige Tage verfügbar und stand schon des Öfteren unter Kritik. Bereits vor dem Startschuss wurde gegen Apple wegen Konkurrenzbenachteiligung in den Verträgen mit den Musiklabels ermittelt. Jetzt geht es mit neuen Untersuchungen weiter. Die Federal Trade Commission, kurz FTC, aus den USA untersucht, ob die Richtlinien im AppStore des Anbieters gegen Kartellrechte verstößt. Laut der Nachrichtenagentur REUTERS handle es sich hierbei jedoch lediglich im Voruntersuchungen. Die FTC sammle aktuell verschiedene Statements der Konkurrenz, wie beispielsweise von Spoitfy und Deezer.

 

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Die FTC stützt sich hierbei auf mehrere Punkte, welche gegen das Kartellrecht verstoßen können. Zum einen verbietet Apple, dass die Konkurrenz in ihren Apps auf ihre eigene Website verweist. Zudem dürfen die Anbieter keine Apps von anderen Betriebssystemen bewerben. Der FTC ist der Einbehalt von 30 Prozent des Verkaufspreises der größte Dorn im Auge, wenn es um die Untersuchungen geht. Knapp zehn Euro im Monat haben sich derzeit nämlich bei den meisten Streaminganbietern durchgesetzt – so auch bei dem Kalifornier. Dadurch, dass das Unternehmen jedoch eine Provision von 30 Prozent erhält, muss die Streamingplattform entweder den Preis erhöhen oder geringere Einnahmen verzeichnen.

Anhand von Spotify lässt sich dies leicht und verständlich verdeutlichen. Auf der Website des Anbieters kostet das monatliche Abonnement 9,99 Euro im Monat. Alternativ kann dieses Abo auch direkt über die iOS-Applikation abgeschlossen werden. Aufgrund der 30%-Provision kostet dieses in der App allerdings 12,99 Euro und ist somit für den Endkunden teuerer. Das Problem: Spotify darf nicht darauf hinweisen, dass der Abschluss direkt über die Website günstiger ist. Keinen In-App Kauf anzubieten ist jedoch ebenfalls keine Möglichkeit, da die Streamingplattform auch dann nicht auf die Website verweisen darf. Und dies würde es dem Verbraucher letztendlich schwerer machen, ein Abonnement abzuschließen.

 

Nun stellt sich die Frage, ob diese Richtlinien gegen das Kartellrecht verstoßen, oder nicht. Auf der einen Seite ist die Konkurrenz nicht verpflichtet, In-App Käufe oder gar eine iOS-App anzubieten. Auf der anderen Seite könnte Apple durch diese Richtlinien in gewisser Weiße sein Monopol ausnutzen, was kartellrechtlich nicht in Ordnung wäre und Probleme darstellen würde. Obwohl der Marktanteil von iOS geringer ist, kann von einem Monopol gesprochen werden. Grund: die Zahl der Käufe im AppStore des Anbieters sind um einiges höher, als in den AppStores der Konkurrenz.

REUTERS berichtet zudem, dass die Provision im Google Play Store zwar auch 30 Prozent vom Kaufpreis betrage, die Richtlinien jedoch nicht so streng seien. Google lässt hierbei beispielsweise den Verweis auf die Website zu.

 

Eine ähnliche Untersuchung gab es bei der Einführung von iBooks. Durch die Verkaufsprovision sahen sich einige Autoren gezwungen, die Buchpreise in dem Store zu erhöhen. Diese Untersuchung hat der Konzern jedoch verloren und musste Strafe zahlen. Ob die FTC es bei diesen Voruntersuchungen belässt, oder ob offizielle Untersuchungen gestartet werden, kann bislang nur abgewartet werden.

Quelle Bild: TonyV3112 / Shutterstock.com

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Moritz Krauß

Moritz Krauß

Founder & Editor in Chief


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